Kurabgabe berechnen

Kalkulation von Kur- und Fremdenverkehrsabgaben

Durch Digitalisierung sparen Kommunen über 75% und Vermieter über 90% der Kosten (Verwaltung & Material). Auf der anderen Seite entstehen Aufwendungen für die technische Lösung, die auf die Kurabgabe umgelegt werden können. Diese Veränderungen in den Kostenstrukturen und den geänderten Prozessen machen es oftmals notwendig neu die Kurabgabe zu kalkulieren sowie die Satzung anzupassen.

Unser Kooperationspartner, das Institut für Public Management (IPM), berechnet Kur- und Fremdenverkehrsabgaben und führt Nachkalkulationen sowie Satzungsanpassungen durch. 

Als Ergebnis erhalten Sie einen konsistenten Kalkulationsbericht und Empfehlungen für die Satzungsanpassung. Diese werden auf Wunsch auch vor Ausschüssen und politischen Gremien präsentiert. Alternativ ist auch ein Workshop möglich. 

Mehr erfahren Sie unter: https://www.ipm.berlin/leistungen/gebuehrenkalkulation/kur-und-fremdenverkehrsabgaben/

Referenzen

Für diese Kommunen hat das IPM bereits Kurabgaben kalkuliert:

  • Ostseebad Binz
  • Ostseebad Boltenhagen
  • Ostseebad Göhren
  • Ostseebad Sellin
  • Stadt Barth
  • Stadt Rheinsberg
  • Heilbad Waren (Müritz)
  • Welterbestadt Quedlinburg
  • Wiek am Darß
Kur-und-Fremdenverkehrsabgaben

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